Die einzigen Tiere, auf die Zakat anwendbar sein könnte, sind: Kamele, Rinder und Schafe. Die Zakat ist nicht auf an'aam-Tiere (Kamele, Rinder und Schafe) anwendbar, es sei denn, sie weiden auf der Weide und ihr Besitzer füttert sie nicht. Wenn sie [mit Futter, das für sie gekauft wird] gefüttert werden, dann gibt es keine Zakat auf ihnen. Die an'aam-Tiere sind Kamele, Rinder und Schafe. Für alle anderen Tiere ist keine Zakat fällig, es sei denn, sie sind für den Handel bestimmt. 1 - Die Nisab der Kamele sind nach dem wissenschaftlichen Konsens fünf, auf die ein Schaf (als Zakat) gegeben werden soll. Für zehn Kamele müssen zwei Schafe gegeben werden; für fünfzehn drei Schafe; für vierundzwanzig Schafe; für fünfundzwanzig ein Bint Makhaad (eine Kamelkuh im zweiten Jahr), und so weiter, wie im Hadith erzählt wird, wie wir unten sehen werden. Wer vier Kamele oder weniger besitzt, muss demnach keine Zakat bezahlen, es sei denn, er will es. Für vierundzwanzig Kamele oder weniger, für je fünf, ein Schaf. Erreicht die Zahl der Kamele fünfundzwanzig bis fünfunddreißig, dann ist eine weibliche Bint Makhaad (eine Kamelkuh im zweiten Jahr) fällig. Erreicht die Zahl der Kamele sechsunddreißig bis fünfundvierzig, wird eine weibliche Bint Laboon (eine Kamelkuh im dritten Lebensjahr) fällig. Erreicht die Zahl sechsundvierzig bis zu sechzig, wird eine Hiqqah (ein Kamel im vierten Jahr) fällig. Erreicht die Zahl einundsechzig bis fünfundsiebzig, wird eine Jadha'ah (eine Kamelkuh im fünften Jahr) fällig. Erreicht die Zahl der Kamele sechsundsiebzig bis neunzig, so sind zwei zweibindige Laboon (Kamelkamele im dritten Jahr) fällig. Erreicht die Zahl einundneunzig bis einhundertzwanzig, so sind zwei Hiqqah fällig (Kamelkamele im vierten Jahr...). Wenn es mehr als hundertzwanzig sind, dann ist für jede vierzig eine zweihundertfünfzigfache Laboon und für jede fünfzig eine Hiqqah fällig. Wer nicht mehr als vier Kamele hat, muss keine Zakat auf sie bezahlen, es sei denn, ihr Besitzer will geben. Erreicht die Zahl fünf Kamele, so ist ein Schaf fällig... Eine Bint Makhaad ist ein Kamel, das ein Jahr abgeschlossen hat.Eine Bint Laboon ist ein Kamel, das zwei Jahre abgeschlossen hat.Eine Hiqqah ist ein Kamel, das drei Jahre abgeschlossen hat.Eine Jadha'ah ist ein Kamel, das vier Jahre abgeschlossen hat. Der Nisab für Rinder ist dreißig, so die Mehrheit der Gelehrten, weil der Prophet (Friede und Segen Allahs sei mit ihm) gesagt hat: "Für dreißig Rinder ist ein tabee' oder tabee'ah fällig, und für jede vierzig eine musinna". Erzählt von al-Tirmidhi, 622; Ibn Maajah, 1804; von al-Albaani in Saheeh al-Tirmidhi als Saheeh eingestuft. Der tabee' (männlich) oder tabee'ah (weiblich) ist ein einjähriges Rind, das in sein zweites Lebensjahr eingetreten ist. Es wird so genannt, weil es seiner Mutter folgt (yatba'). Die Musinna ist das zweijährige Rind. Das Nisab für Schaf ist nach dem wissenschaftlichen Konsens vierzig Jahre alt, für das ein Schaf fällig ist.